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DMA: EU-Entscheidung zu Googles Suchdaten steht bevor

Marcus Olsson 2 min read
  • Google
  • AI Search
  • Regulation

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich bis Ende Juli 2026 abschließend festlegen, wie Google seine Suchdaten für Wettbewerber öffnen muss. Die am 27. Januar eröffneten Spezifizierungsverfahren, für die eine Frist von sechs Monaten gilt, würden konkurrierenden Suchmaschinen und KI-Chatbots mit Suchfunktion Zugang zu anonymisierten Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten geben. Für europäische Marken entscheidet der Ausgang darüber, wer sonst noch Suchprodukte auf den Daten aufbauen darf, die ihre Standorte erzeugen.

Was passiert ist

Die Kommission eröffnete am 27. Januar 2026 zwei Spezifizierungsverfahren gegenüber Googles Mutterkonzern Alphabet. Das eine betrifft die Interoperabilität nach Artikel 6(7) und verpflichtet Google, Drittentwicklern Zugang zu Android-Funktionen zu geben, die die eigenen KI-Dienste wie Gemini nutzen. Das andere betrifft Artikel 6(11), der Google verpflichtet, Suchdaten zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen mit dritten Suchmaschinen zu teilen.

Am 16. April veröffentlichte die Kommission ihre vorläufigen Feststellungen und schlug konkrete Maßnahmen vor. Laut Kommission regeln die Maßnahmen, welche Begünstigten zugangsberechtigt sind, ausdrücklich einschließlich KI-Chatbots mit Suchfunktionen, welchen Umfang an Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten Google teilen muss, wie oft, wie personenbezogene Daten zu anonymisieren sind und wie Preisgestaltung und Zugangsprozesse funktionieren sollen. Eine öffentliche Konsultation zu den Vorschlägen folgte.

“Die Kommission wird die Verfahren innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Eröffnung abschließen.”

Europäische Kommission, Mitteilung zu den DMA-Verfahren

Warum das wichtig ist

Die Pflicht zum Teilen von Suchdaten würde Google Search von einem geschlossenen Rankingsystem in eine Infrastruktur verwandeln, von der andere Antwortmaschinen lernen können. Erhalten KI-Chatbots Zugang zu Googles Anfrage-, Klick- und Rankingsignalen, speisen dieselben Verhaltensdaten deutlich mehr Orte, an denen Kunden ein Unternehmen finden oder eben nicht finden. Sichtbarkeitsarbeit dreht sich dann nicht mehr um eine einzige Ergebnisseite, sondern um eine Datenschicht, die von mehreren Diensten konsumiert wird.

Was das für Marken mit mehreren Standorten bedeutet

Mehr Konsumenten von Suchdaten bedeuten mehr Oberflächen, auf denen Standortdaten stimmen müssen. Eine Handelskette oder ein Tankstellennetz mit Hunderten Standorten sollte davon ausgehen, dass die veröffentlichten Fakten, Öffnungszeiten, Adressen und Leistungen nicht mehr nur von Google gelesen werden, sondern von allen Chatbots und konkurrierenden Suchmaschinen, die als Begünstigte infrage kommen. Das spricht dafür, Standortdaten über APIs zu verwalten statt Oberfläche für Oberfläche, und mit Places AI zu verfolgen, wie KI-Antworten jeden Standort tatsächlich darstellen.

Die Entscheidung trifft Europa zuerst und am stärksten, denn hier gilt der DMA. Europäische Marken mit mehreren Standorten sollten Ende Juli als Kontrollpunkt behandeln: Was die Kommission festlegt, bestimmt, welche Plattformen ihre Standortdaten als Nächstes erreichen.

Das Fazit

Eine verbindliche Entscheidung über Googles Suchdaten-Pflichten wird binnen Wochen erwartet, und sie dürfte den Kreis der Datenempfänger weit über Google hinaus vergrößern. Marken, die ihre Standortfakten korrekt und zentral gepflegt halten, sind für jeden lesbar, der an den Tisch kommt. Marken, die das nicht tun, sind an mehr Stellen gleichzeitig falsch.

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