EU-Geldbuße gegen Google wegen Selbstbevorzugung erwartet
- Regulation
Die Europäische Kommission dürfte laut Berichten der Financial Times bereits nächste Woche eine Entscheidung treffen und Google für die Bevorzugung eigener Dienste in Suchergebnissen im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) mit einer Geldbuße belegen. Es wäre die zweite DMA-Entscheidung gegen Google innerhalb weniger Wochen und setzt einen konkreten Preis auf eine Praxis, die europäische Regulierungsbehörden bereits vor mehr als einem Jahr beanstandet hatten.
Was bisher geschah
Die Kommission hat die Entscheidung noch nicht veröffentlicht, daher stehen Höhe und genauer Zeitpunkt noch nicht fest. Die Financial Times berichtete am 15. Juli 2026, dass Brüssel Google im Rahmen zweier DMA-Entscheidungen mit einer Geldbuße in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro belegen will: einer wegen Selbstbevorzugung in der Suche und einer weiteren wegen der Weitergabe von Suchdaten an Wettbewerber. Zudem könnten Google tägliche Zwangsgelder drohen, sollte das Unternehmen die Vorgaben nicht innerhalb von 60 Tagen erfüllen.
Der zugrunde liegende Fall ist nicht neu. In ihren vorläufigen Feststellungen vom 19. März 2025 legte die Kommission dar, dass Google Search eigene Dienste von Alphabet gegenüber Angeboten von Wettbewerbern bevorzugt behandelt und damit gegen die im DMA verankerte Pflicht zu transparentem, fairem und diskriminierungsfreiem Ranking verstößt.
Warum das relevant ist
Bei Selbstbevorzugung geht es darum, wo Ergebnisse erscheinen, und genau darum konkurriert jede Marke mit mehreren Standorten. Zwingt eine Regulierungsbehörde Google dazu, eigene Shopping-, Hotel-, Verkehrs- und Finanzmodule genauso einzustufen wie alle anderen, verschiebt sich das Layout der Ergebnisseite für ganze Kategorien auf einen Schlag. Eine bestätigte Geldbuße signalisiert zudem, dass Google die Darstellung von Ergebnissen in Europa weiter anpassen wird, weshalb Marken über ihr gesamtes Standortnetz hinweg eher mit mehr als mit weniger Ranking-Volatilität rechnen sollten. Die vorläufigen Feststellungen der Kommission benannten die Praxis direkt.
“Alphabet behandelt eigene Dienste wie Shopping, Hotelbuchung, Verkehr oder Finanz- und Sportergebnisse in den Google-Suchergebnissen günstiger als vergleichbare Angebote Dritter.”
European Commission
Was das für Marken mit mehreren Standorten bedeutet
Für ein zentrales Marketingteam, das Hunderte oder Tausende Standorte verwaltet, besteht die richtige Reaktion nicht darin, jeder Ranking-Schwankung hinterherzujagen, sondern die Inputs zu kontrollieren, die jeden Layoutwechsel überstehen. Korrekte, konsistente Standortdaten sind es, die eine Marke über alle Google-Oberflächen hinweg sichtbar halten, wie auch immer die Ergebnisseite neu sortiert wird. Deshalb sollten Adresse, Öffnungszeiten und Kategorie jedes Standorts aus einer zentralen Local Business Listing-Quelle gesteuert werden, statt profilweise einzeln bearbeitet zu werden. Über die API Suite lassen sich diese Aktualisierungen über strukturierte Kanäle ausspielen, sodass eine regulatorische Änderung bei einer Plattform zu einer Konfigurationsanpassung wird und nicht zur Hektik über alle Märkte hinweg. Für Teams, die in der gesamten EU tätig sind, ist das ein weiterer Grund, Europas größte Plattformen als regulierte Infrastruktur zu behandeln und die Präsenz für Marken mit mehreren Standorten in Europa an Governance statt an Einzelfalllösungen auszurichten.
Fazit
Eine DMA-Geldbuße gegen Google wegen Selbstbevorzugung in der Suche rückt näher, auch wenn Höhe und Zeitpunkt noch nicht offiziell feststehen. Enterprise-Unternehmen können nicht beeinflussen, wie Brüssel entscheidet, aber sie können dafür sorgen, dass ihre Standortdaten korrekt und zentral verwaltet bleiben, damit sie ihren Platz behaupten, wie auch immer Google die Ergebnisseite als Nächstes umgestaltet.
Quelle: European Commission
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